Reuscher: Ergänzung der Geschäftsordnung um eine Fragestunde an den Kreisausschuss

16.02.2017

Ergänzung der GO des KT um eine Fragestundentrag

Antrag AfD-Fraktion

Ähnlicher Antrag im Septembersitzung 2016 „Aktuelle Stunde“ – auch allgemeine politische Themen die nicht auf der TO stehen
AfD will eine Fragestunde, die sich ausschließlich an den KA richtet.
Max. 60 Min kann sich aber verlängern, wenn die Beantwortung einer Frage länger als 5 Min dauert!
Eine Woche vorher schriftlich einreichen!
Bis zu zwei Zusatzfragen sind möglich!

Das Verfahren insgesamt, so wie es im Antrag dargestellt wird, höchst bürokratisch an!
Welche Verbesserung bringt den der Vorschlag der AFD gegenüber dem bisherigen Verfahren, Auskünfte und Informationen vom Kreisausschuss zu bekommen?
MDH
In §29 HKO ist die Kontroll- und Überwachungsfunktion des KT über die Geschäftsführung des KA eindeutig definiert. Der KT überwacht die gesamte Verwaltung und die Geschäftsführung des KA. Danach ist KA ist verpflichtet, Anfragen der KT-Mitglieder zu beantworten.
Wir sind der Meinung, dass es für die KT-Mitglieder ausreichende Möglichkeiten und Gelegenheiten gibt, schriftlich oder mündlich, Fragen an den Kreisausschuss zu stellen. Um die gesetzliche Kontrollfunktion auszuüben so können.
§9 GO des KT
Fragen an den KA sind bis zur Antragsschluss eingereicht werden (üblicher Weise 4 Wochen vor der KT-Sitzung)
KA ist verpflichtet in der folgenden KT-Sitzung Antwort zu erteilen.
Unter den entsprechenden TO-Punkt einer Anfrage sind jederzeit bis zu zwei Nachfragen der KT-Mitglieder möglich. Eine Mehrheit der des KT kann ggf. unmittelbar eine Debatte über eine Anfrage erwirken.
MDH
Das ist noch nicht alles! Jederzeit können KT-Mitglieder in den Fachausschüssen Fragen an den KA und Kreisspitze stellen. Die Beantwortung erfolgt meistens durch mündlich Stellungnahmen. Wenn die Fragen nicht unmittelbar zu klären ist werden die Antworten zeitnahe schriftlich zugesagt. Die Ausschüsse tagen auch unmittelbar vor der KT-Sitzung (Der HFA z. B. eine Woche vorher). Damit können auch unabhängig von Einreichungsfristen aktuell Themen angesprochen werden.
Davon wird in der Praxis auch regelmäßig in den Ausschüssen Gebrauch gemacht.

MDH
Wir sind der Meinung, die vorhandenen Regelungen gewährleistet umfangreiche Gelegenheiten die Kontrollfunktionen des Kreistages und aller Kreistagsfraktionen gegenüber dem KA auszuüben und schränkt sie nicht stark ein, wie von der AfD in ihrer Begründung zu dem Antrag behauptet.
Die von der AfD vorgeschlagen Ergänzung der GO des KT um eine Fragestunde ist sehr formalistisch wenig Praktikable, bietet nichts Neues und bringt keine Verbesserung zu den bisherigen Kontrollmöglichkeiten des KT gegenüber dem KA.

Wir lehnen den Antrag daher ab.

Wilhelm Reuscher
13.02.2017