ACHILLES: Was hat der Kreisausschuss gegen die Aufhebung des Bebauungsplans „Nord-Ost-Umgehung Darmstadts“ vorgebracht?
Während der Offenlage des Darmstädter Bebauungsplans „Nord-Ost-Umgehung“ konnte jeder zur beantragten Zurücknahme der Bebauungsabsicht eine Stellungsnahme vorbringen.
Achilles möchte jetzt vom Kreisausschuss wissen: Hat er die Mehrheitsmeinung des Kreistages als Widerspruch vorgetragen?
Anfrage der Fraktion der FDP:
1. Hat der Kreisausschuss eine Stellungnahme zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Nord-Ost-Umgehung Darmstadt“ im Rahmen der Offenlegung abgegeben?
Ja.
2. Wenn ja, mit welchem Wortlaut?
Das Schreiben an den Magistrat der Stadt Darmstadt vom 23. Mai 2014 wird in Anlage zur Kenntnis gegeben.
3. Wenn nein, warum wurde die eindeutige Meinung des Kreistages zur Notwendigkeit einer Entlastung des Landkreises Darmstadt-Dieburg – auch im Sinne der Umweltzone Darmstadts – nicht vorgebracht?
4. Welche Möglichkeit sieht der Kreisausschuss, im Falle einer mehrheitlich ablehnenden Beschlusslage der städtischen Gremien über eingegangene Bedenken, sich im Rahmen eines entsprechenden Abweichungsverfahrens beim Regionalplan Südhessen für die Belange insbesondere des Ost-Kreises Darmstadt-Dieburg einzusetzen?
Der Kreisausschuss wird auch im Rahmen eines Abweichungsverfahrens zum Regionalplan auf die Notwendigkeit einer Beibehaltung der Ziele der Raumordnung in Bezug auf die Nordostumgehung hinweisen. Insbesondere soll durch Beibehaltung der raumplanerischen Voraussetzungen auf einen weiterhin bestehenden Bedarf einer verbesserten Anbindung des östlichen Teils des Landkreises an die westlich von Darmstadt gelegenen Bundesautobahnen hingewirkt werden.
Anlage:
Stellungnahme des Kreisausschusses im Rahmen der Offenlegung „Aufhebung des B-Plans N59 NOU“