Dem rot-grünen Postengeschacher keinen Vorschub leisten!

26.06.2015

CDU, FDP und FW-PP stellen sich gegen vorzeitige Neuwahlen der beiden hauptamtlichen Kreisbeigeordneten – Kreistagswahl am 6. März 2016 wird zur Farce

„CDU, FDP und Freien Wähler-Piraten spielen beim rot-grünen Postengeschacher um die beiden hauptamtlichen Kreisbeigeordneten nicht mit“, so die Fraktionsvorsitzenden der CDU-, FDP- und FW-PP-Kreistagsfraktionen Darmstadt-Dieburg in einer gemeinsamen Presseerklärung. Bereits im November letzten Jahres war auf einem Kreisparteitag von Bündnis 90/Die Grünen festgelegt worden, dass der derzeitige Kreisbeigeordnete Christel Fleischmann (Grüne) und die Erste Kreisbeigeordnete Rosemarie Lück (SPD) die Plätze tauschen und Fleischmann damit zum Vizelandrat aufsteigt. Frau Lück hingegen soll von der Vizelandrätin zur Kreisbeigeordneten degradiert werden. Als Gegenleistung für die Aufwertung Fleischmanns haben die Grünen bei der Landratswahl im April diesen Jahres auf einen eigenen Kandidaten verzichtet und offen den bisherigen Landrat Klaus-Peter Schellhaas unterstützt.

„Da die Amtszeit eines hauptamtlichen Kreisbeigeordneten sechs Jahren beträgt, wird dem neuen Kreistag, der am 6. März 2016 gewählt wird, die Möglichkeit genommen, entsprechend seiner Mehrheitsverhältnisse die Positionen der hauptamtlichen Kreisbeigeordneten zu besetzen. Eine vorgezogene Stellenbesetzung missachtet somit den unmittelbar bevorstehenden Wählerwillen und macht die anstehende Kommunalwahl zur Farce“, so die Fraktionssprecher weiter. Daher haben die Fraktionen der CDU, FDP und FW-PP zur Kreistagssitzung am 29.06.2015 beantragt, die Wahl des Ersten Kreisbeigeordneten bis zur Konstituierung des neu gewählten Kreistags im April 2016 auszusetzen. Eine Wiederwahl von Frau Lück zu einem späteren Zeitpunkt sei damit nicht ausgeschlossen. Darüber hinaus sei die Versorgung von Frau Lück durch das so genannte Übergangsgeld in vollem Umfang gesichert. Außerdem werden mit diesem Antrag auch gegebenenfalls spätere Versorgungsaufwendungen im Falle einer Abwahl auf Grund neuer Mehrheitsverhältnisse im Kreistag vermieden.

Der früheren Argumentation des Landrates, dass eine Wahl zum jetzigen Zeitpunkt gesetzlich geboten wäre, werde ausdrücklich widersprochen. Zwar lege das Kommunalwahlgesetz fest, dass ein Beigeordneter sechs Monate vor oder drei Monate nach Ablauf der Amtszeit zu wählen ist. Jedoch sei in mehreren Landkreisen und kreisfreien Städten zum einen die Nichtbesetzung von Stellen noch nie durch die Aufsichtsbehörde gerügt worden und zum anderen müsse auch der Gesetzgeber erkennen, dass im Falle einer fehlenden Mehrheit eine Vakanz ebenso eintreten kann, wie durch eine Nichtbesetzung.

Im nun von den drei Oppositionsfraktionen gemachten Vorschlag wird die erforderliche Wahlzeit lediglich um einen Monat überschritten, welches im Hinblick auf die zukünftige demokratische Legitimation des zu Wählenden vertretbar erscheint.