HOFFIE: Keine falschen Erwartungen wecken

09.02.2015

Mit den Anträgen der FreienWähler/Piraten, der Linken sowie dem Änderungsantrag von SPD und Grünen wird – nach einem ersten Versuch von vor 2 Jahren das Thema Informationsfreiheit aufgegriffen, das alle Parteien mehr oder weniger ambivalent beschäftigt.

Für die FDP ist auf der einen Seite der Anspruch auf Informationszugang, wie er auch im Bundesrecht verankert ist, sicher ein grundlegender Pfeiler der Demokratie; Informationsrechte und -pflichten finden sich von daher an einigen Stellen auch spezialgesetzlich, z.B. im Umweltrecht mit dem Umweltinformationsgesetz.
Auf der anderen Seite hatten wir uns stets mit dem Argument auseinander zu setzen, dass kein neues Gesetz notwendig ist, weil die Bürger aufgrund von Bundesrecht und Spezialrecht notwendige Informationen erlangen können. Gleichzeitig gab es dort, wo Informationsfreiheitsgesetzte in Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften geschaffen wurden, auf dieser Grundlage äußerst wenige Abfragen von Bürgern.
Dennoch hat auch die FDP ein solches Informationsfreiheitsgesetz als Prüfantrag an die Landesregierung in ihr Landtagswahlprogramm aufgenommen, ebenso, wie CDU und Grüne in ihren Koalitionsvertrag die Prüfung eines solchen Gesetzes aufgenommen haben. Zu einem Ergebnis sind sie bisher nicht gekommen.
Umso wichtiger ist deshalb zunächst die Klärung, ob, wann und mit welchem Inhalt die Landesregierung gesetzgeberisch tätig wird und in welchem rechtlichen und politischen Rahmen wir uns ggfls. als Landkreis mit einer eignen Informationsfreiheitsatzung zu bewegen haben.
Wir sollten uns selbst und unseren Bürgern aber auch nichts vormachen und keine falschen Erwartungen wecken! Denn es kann als einigermaßen sicher vorausgesagt werden, dass unser Landkreis mit einer entsprechenden Satzung kaum über das hinauskommen werde, was er schon heute an Inhalt und Umfang seiner Veröffentlichungen und mit seinem Auskunftsverhaltens im rechtlich zulässigen Rahmen ermöglicht wird.

(Ausführungen des FDP-Fraktionsvorsitzenden Klaus-Jürgen Hoffie zu den Anträgen betr. Informationsfreiheitssatzung, Kreistags-Sitzung v. 09.02.2015)