HOFFIE: Landrat Schellhaas missachtet Entscheidungungen des Kreistages bei den Ausweitungen von MVZs

28.09.2015

Ad Hoc-Gruppe soll für den gesundheitspolitischen Teilbereich der ambulanten Versorgung des von Landrat Schellhaas im Frühjahr vorgelegten Positionspapier „Zukunft Gesundheit“ eine KT-Vorlage zur Beschlussfassung noch in dieser Legislaturperiode erarbeiten.

Die Debatte verlangt einige grundsätzliche Vorbemerkungen, die das parlamentarische Selbstverständnis unseres Kreistags betreffen.

Im Juni 2014 hat der Kreistag (Vorlage 2158) mit der Verabschiedung des Gesellschaftsvertrages zur Gründung des ersten MVZ in Ober-Ramstadt auf Antrag der FDP einstimmig beschlossen, dass der Kreistag – Zitat- „keine weiteren Entscheidungen über Einrichtung, Erweiterung, Übernahme und Veräußerung treffen wird, bevor er nicht ein Grundsatzkonzept zur flächendeckenden ärztlichen Versorgung unter möglicher Berücksichtigung weiterer MVZ beschlossen hat.“

Die Beschlussvorlage zur Gründung eines weiteren, jetzt neurochirurgisch-orthopädischen MVZ am Klinikstandort Jugenheim als auch die zur Beteiligung an der Gründung der Philos GmbH (Heimbeatmung) missachten diesen Sachverhalt und setzten sich 15 Monate später kommentarlos gleich zweifach über den einstimmigen KT-Beschluss hinweg.

Darüber hinaus bezieht sich die heutige MVZ-Beschlussvorlage auf eine Drucksache unter der Nr.1886 des Kreisausschusses, die dem KT aus dem Jahr 2013 vorenthalten und deshalb von uns auch nicht beschlossen wurde. Diese Drucksache wurde trotz ausdrücklicher Anforderung im Kreistagsbüro sogar noch solange zurückgehalten, bis Landrat Schellhaas in der Ausschusssitzung des GGSA zusagte, meinem entsprechenden Antrag zu entsprechen.

Diese Drucksache betrifft den bereits 2013 erfolgten Kauf der orthopädischen Praxis von Herrn Dr. Kary in Alsbach-Hähnlein zum Preis von 100 Tsd. Euro sowie die Übertragung und Verpachtung dieser Vertragsarztpraxis auf einen Oberarzt des KKH in dortigen Praxisräumlichkeiten. Damit sollte „die ambulante und stationäre Versorgung in idealer Weise miteinander verzahnt werden“, heißt es in der Begründung.

Für den KT wurde dieser Vorgang erst erkennbar bei der Durchsicht des Wirtschaftsplans 2014 des Eigenbetriebs KKH, in dem der Hinweis zu lesen war, Zitat: „Ankauf eines orthopädischen KV-Sitzes für den Standort Jugenheim“ und der „Aufbau einer neurochirurgischen Sektion“ als „strukturelle Maßnahme“, nicht aber als MVZ oder eines Teils davon.

Dass die Grundsatzentscheidung für ein weiteres MVZ mit dem Ankauf der orthopädischen Praxis von Dr.Kary eigentlich schon gefallen sei, ist also unzutreffend.

Dies – nicht nur als Pflichtübung oppositioneller Kritik – vorausgeschickt, wird mit der Beschlussvorlage des KA zur Gründung eines zweiten MVZ mit der Fachrichtung Orthopädie und Neurochirurgie am KKH-Standort Jugenheim die Eilbedürftigkeit eines Gesamtkonzepts immer dringlicher, mit dem wir uns Klarheit darüber verschaffen müssen, ob und gegebenenfalls wo und unter welchen Voraussetzungen Medizinische Versorgungszentren einen Beitrag zur Basis-Gesundheitsversorgung in unserem Landkreis leisten sollen.

Die FDP-Fraktion hat Ihnen deshalb heute einen Ergänzungsantrag zur MVZ-Drucksache vorgelegt, mit der die unverzügliche Einsetzung einer adhoc-Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller Fraktionen vorgeschlagen wird. Sie soll für den gesundheitspolitischen Teilbereich der ambulanten Versorgung des von Landrat Schellhaas im Frühjahr vorgelegten Positionspapier „Zukunft Gesundheit“ eine KT-Vorlage zur Beschlussfassung noch in dieser Legislaturperiode erarbeiten.

Dies wird erforderlich, nachdem die mit dem Positionspapier angekündigte Experten-Steuerungsgruppe, deren schnellstmögliche Einberufung wir mit unserem Antrag gleichzeitig fordern, bisher nicht – wie vorgesehen – noch vor der Sommerpause zustande gekommen ist und absehbar in dieser Legislaturperiode auch zu keinen entscheidungsreifen Ergebnissen mehr kommen wird.

„Gemeinsam getragene Ideen für unser MVZ-Vorgehen aber brauchen wir sofort, andere Regelungen müssen erst in Jahren tragen“, hatte der Landrat bereits bei Einbringung seines Konzepts gefordert.
Wir empfinden es deshalb als souverän und konsequent, dass Sie sich, Herr Schellhaas, unseren Antrag in den Ausschussberatungen zu Eigen gemacht und den Fraktionen zur Beschlussfassung empfohlen haben.

(Dabei wird die Arbeit der adhoc-Gruppe MVZ erheblich dadurch erleichtert, dass im Positionspapier bereits umfassend die Ausgangslage, die Problemstellungen und die konzeptionellen Ansätze der ambulanten Versorgung, aber auch die Prämissen beim Aufbau von Primärversorgungs- und Facharztzentren aufgearbeitet worden sind. Am Ende geht es in Wahrheit um gesundheitspolitische Grundsatz- und notwendige Standortentscheidungen.)

Die FDP-Fraktion hat sich ihre Zustimmung zur Gründung des MVZ in Jugenheim und der Philos GmbH als stationäre und ambulante Intensivpflegeeinrichtung für Kinder mit primärer Dauerbeatmung nicht leicht gemacht.
Wir halten es nämlich für geboten, alle anstehenden gesundheitspolitischen Planungen und Entscheidungen sorgfältig auch danach zu beurteilen, ob sie angesichts des nach wie vor angestrebten südhessischen Krankenhausverbundes mit dem Klinikum Darmstadt – jetzt einschließlich Marienhospital und Rochuskrankenhaus – unter strukturellen, medizinischen, wirtschaftlichen, baulichen und organisatorischen Aspekten nicht nur aktuell, sondern nachhaltig sinnvoll sind.
Diese Prüfung und Abwägung stellt sich gerade am Beispiel Neurochirurgie, die ja am Klinikum Darmstadt besteht und zu der jetzt das MVZ Jugenheim mit einem Aufwand von insgesamt 500 Tsd. Euro für die Übernahme von zwei Facharztpraxen in Konkurrenz tritt.

Dies geschieht zwar in der Organisationsform eines MVZ, ist aber als „neurochirurgische Sektion am Standort Jugenheim“ eine eher wichtige strukturelle Maßnahme, die dann mit Wirbelsäulenchirurgie auch das leisten soll, was Herr Dr. Sahabjami mit seinen Operationen in Groß-Umstadt absehbar aufgibt, wenn unser Eigenbetrieb dessen neurologische Praxis in Darmstadt übernimmt.
Entscheidungsrelevant ist neben den nachvollziehbaren wirtschaftlichen Argumenten nicht zuletzt die Tatsache, dass die Kassenärztliche Vereinigung die Neurochirurgie hessenweit plant und der Sitz deshalb auch außerhalb Südhessens zu erwerben wäre.

Abhängig von der zweiten MVZ-Gründung als „Zentrum für medizinische Versorgung Darmstadt-Dieburg-Betriebsstätte Jugenheim“ ist dort die Realisierung der Errichtung eines ambulanten OP-Saals vorgesehen (im Bereich der derzeitigen Ambulanz, deren Räume in unmittelbare Nähe verlegt werden sollen.)

Die dazu heute ebenfalls zur Beschlussfassung vorliegende DS 2889/2015 weist dafür ein Investitionsvolumen von knapp über 1 Mio. Euro aus, das im Nachtragswirtschaftsplan 2015 eingestellt werden soll. Für diese Maßnahme wird mittelfristig mit einer Amortisation und langfristig mit einem positiven Deckungsbeitrag durch personelle Synergieeffekte und Ressourcenoptimierung gerechnet. Sie betreffen den künftigen OP-Bedarf des neuen MVZ, der Klinik für Plastische und Ästhetische Chirurgie sowie das Zentrum für Akute und Postakute Intensivmedizin mit dem Aufbau des Sternumzentrums. Die Entflechtung der ambulanten und stationären Operationen soll dazu führen, dass die Leistungen wirtschaftlicher erbracht werden können.

Allerdings ist auf die kurzfristigen wirtschaftlichen Nachteile durch die bundesgesetzliche „Bestrafung“ von derartigen Leistungsausweitungen und auf Unsicherheiten durch künftige Gesetze zu Lasten der Krankenhäuser hingewiesen worden.

Die FDP-Fraktion wird der Vorlage dennoch zustimmen. Sie weist bei der hier anstehenden Investition aber erneut darauf hin, dass die Beurteilungs- und Entscheidungsfindung der kleinen Fraktionen in erheblichem Maße dadurch beeinträchtigt wird, dass sie nicht nur von der Mitwirkung, sondern auch von der bloßen Teilnahme an den Sitzungen der Betriebskommission Kreiskrankenhäuser ausgeschlossen sind.

Leicht nachvollziehbar ist dagegen der Ankauf des an die Kreiskliniken angrenzenden Grundstücks, das einschließlich Nebenkosten mit etwa 10% über Bodenrichtwert für rd. 385 Tsd. Euro zu erwerben ist und für die weitere Entwicklungsplanung, insbesondere den OP-Bereich, unverzichtbar ist. Das Gelände hat ja den Vorteil, dass es für zusätzlich längst erforderliche Parkplatzfläche sofort und als solche auch später über den darunter liegender OP-Bauten genutzt werden kann.

Einen neuen Weg geht der Landkreis mit dem Vorhaben, sich über ihre Tochter Kreisklinik GmbH mit einem Minderheitsanteil von 45% an der Neugründung der Philos GmbH zu beteiligen.
Das Projekt zählt mit seinem Geschäftsgegenstand der Vermietung von Appartements und ambulante Pflegedienste am neuen Ärztezentrum am KKH in Groß-Umstadt sicher nicht zum Kernbereich der Kreiskliniken. Es stellt in dieser Organisationsform – wie es der Landrat bei den Ausschussberatungen erstaunlicherweise formuliert hat – in der Tat den „Idealfall einer öffentlich-rechtlichen und privaten Zusammenarbeit“ dar, wie sie von der FDP ja ganz grundsätzlich und programmatisch vertreten wird. In diesem Zusammenhang ist übrigens wichtig, dass der GmbH-Vertrag die gleichberechtigte Einflussnahme des Landkreises bei Gesellschafterbeschlüssen sichert.
Der Mehrheitsgesellschafter, die Bärenstark GmbH, weist mit ihrer stationären und ambulanten Intensivpflegeeinrichtung für Kinder im Fachärztezentrum des Klinikums Darmstadt besondere Kompetenz für das Projekt aus: Mit einer medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Heimbeatmungs-Versorgung von Patienten – wie solchen des Jugenheimer Zentrums für akute und postakute Intensivmedizin – wird in Zusammenarbeit mit Hausärzten und frei wählbaren Pflegediensten nicht nur eine wichtige Versorgungslücke in unserem Landkreis geschlossen.

Sie bietet für das Gesundheitsunternehmen Kreiskliniken auch unter finanziellen Aspekten zumindest langfristig die Chance eines Stabilitätsgewinns gegenüber den Defiziten allein aus der Geburtshilfe und der Notfallversorgung.

Ein kapitalersetzendes, zurückzuführendes Darlehen der Kreiskliniken GmbH i.H.v. anteilig 45 Tsd. Euro als Starthilfe für die ersten zwei Jahre sowie die Aufnahme eines Darlehens von 300 Tsd. Euro zur Finanzierung der Investitionen und Betriebsmittel sind in der 5-jährige Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt. Nach 24 Monaten wird mit Überschüssen gerechnet.

Die Beteiligung an der Philos GmbH aber auch der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren muss zwingend vom Unternehmensgegenstand im Gesellschaftsvertrag der Kreiskliniken GmbH gedeckt sein.
Dies ist nach dem jetzigen Gesellschaftsvertrag nicht der Fall. Ich hatte schon bei den Ausschussberatungen darauf hingewiesen, dass der Landkreis bereits mit dem Betrieb des MVZ Ober-Ramstadt in Wahrheit ständig gegen den Gesellschaftsvertrag verstößt.

Man kann natürlich trefflich darüber streiten, ob ein wirtschaftsüblich breit angelegter, alle denkbaren, auch zukünftigen Aktivitäten umfassender Gegenstand und Zweck des Unternehmens auch für die Kreiskliniken GmbH – wie vorgelegt – ist.
Die dem KT mit der DS 2906/2015 formulierte Erweiterung, umfasst jetzt stationäre, aber auch ambulante Patientenversorgung in medizinischen Einrichtungen und darüber hinaus auch in Wohn- und Pflegeheimen.

Sie ist also nicht ausdrücklich auf die beiden MVZ und die Philos GmbH beschränkt und erweckt damit den Eindruck, hier würden Inhalte des Positionspapiers „Zukunft Gesundheit“, dessen Beratung noch gar nicht begonnen hat, vorauseilend legitimiert.

(Also z.B. die in dem Konzept als Wettbewerbsvorteil angesprochene, ich zitiere: „Kombination von konzerneigenen ambulanten MVZ mit Pflegeheimen oder aber die wiederum Zitat „Anbindung von Pflegeeinrichtungen an ein Krankenhaus oder einen Krankenhausverbund, um eine geschlossene Versorgungskette im regionalen Markt zu schaffen“.)

Tatsächlich aber wäre jede einzelne Maßnahme in diese Richtung als Einzelfallentscheidung durch den KT zu beschließen, so, wie das ja auch bisher und heute bei dem MVZ- und dem Philos GmbH-Beschluss.
Und last but not least, ist ja jede politische KT-Mehrheit jederzeit in der Lage, Änderungen von Gesellschaftssatzungen durchzusetzen.

(Gesundheitspolitische Debatte in der KT-Sitzung am 28. Sept. 2015;
Rede des FDP-Fraktionsvorsitzenden Klaus-Jürgen Hoffie)