Jeromin: Schulschwimmen zur Pflichtaufgabe machen

10.12.2017

537 Todesfälle durch Ertrinken, das ist die Zahl, die die Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) für das Jahr 2016 für Deutschland veröffentlicht hat. Ich glaube, uns allen hier im Raum ist klar, dass diese Zahl zu hoch ist. Für Hessen waren es 2016 immerhin 36 Fälle, womit in Hessen 6,7% der Unfälle stattgefunden haben.
Das Ziel ist damit ganz klar, dass jeder Bundesbürger schwimmen können sollte – nicht nur um eine schöne Sportart auszuüben, sondern vielmehr, um sicher leben zu können.
Gemäß einer Forsa Umfrage aus dem Jahr 2010 lernen gerade einmal 30 Prozent der Kinder vor ihrem 6. Lebensjahr das Schwimmen. 55 Prozent in einem Alter zwischen 6 -11 Jahre. Jedes zweite Kind, welches die Grundschule verlässt, kann der Studie nach nicht als Schwimmer betrachtet werden.

Als sicherer Schwimmer gilt nach Verhandlungen der DLRG mit allen schwimmtreibenden Verbänden und der Kultusministerkonferenz dabei, wer das Jugendschwimmabzeichen Bronze, also seinen Freischwimmer abgelegt hat.

Ziel der Politik muss es daher sein, jedem Kind, das die Grundschule verlässt, nicht nur die Grundfertigkeiten in Mathe und Deutsch beizubringen, sondern auch das Schwimmen.
Als Mitglied der DLRG Reinheim, für die ich jede Woche im Schwimmbad stehe und Kinder und Jugendliche im Rettungsschwimmen ausbilde, sehe ich jedoch, dass die Fähigkeit der Kinder immer stärker divergiert. Da gibt es auf der einen Seite die Kinder, die mit 6 Jahren zu uns kommen und bereits sehr gute Schwimmer sind, und andere Kinder, die mit 12 Jahren im Sommer im Freibad versuchen, ihren Freischwimmer abzulegen.
Häufig hängt es heute vom Elternhaus ab, ob Kinder die Möglichkeit bekommen, das Schwimmen zu erlernen.
Es erstaunt daher kaum, wenn die bereits zitierte Studie zu dem Ergebnis kommt, dass Nichtschwimmer vor allem bei 35 Prozent der älteren Menschen und bei 31 Prozent der Hauptschüler zu finden sind.
Der Schwimmausbildung in den Schulen kommt daher eine zentrale Bedeutung zu. Dieses Ziel muss der Landkreis an allen seinen Schulen dauerhaft gewährleisten.

Bewertet man den Wunsch der CDU zum Bau und Betrieb eines neuen Hallenbades nun aus dem Blickwinkel eines aktiven Schwimmers, ist natürlich jedes neu gebaute Schwimmbad eine Bereicherung. Aber ein solcher Wunsch ist natürlich auch mit erheblichen Kosten verbunden. Alleine für die Betriebskosten eines einfachen Trainingsbades können im Jahr schnell mehr als 150.000 € angesetzt werden. Berücksichtigt sind dabei noch nicht die Instandsetzungskosten und die Abschreibungen.
Im weiteren Teil des CDU Antrags wird gefordert, dass die Schulkinder maximal 15 Minuten Anfahrtsweg haben sollen – bei der Größe unseres Landkreises ein kaum erreichbares Ziel. Ein einzelnes Schwimmbad wird also nicht ausreichen. In welchem Ort unseres Landkreises soll denn das Schwimmbad gebaut werden? Aus planerischer Sicht wäre Dieburg mit Sicherheit nicht der optimale Punkt!

Analysieren wir doch mal die derzeitige Situation:
Zur Zeit werden die Schüler auf insgesamt 9 Hallenbäder im Kreis und Umgebung verteilt, so dass die Anfahrtszeiten für die meisten Schulen erträglich sind. Die Schulen haben darüber hinaus die Möglichkeit, durch Zusammenlegen der drei Sportunterrichtsstunden die reine Schwimmzeit, also die Zeit, in der die Kinder wirklich im Wasser sind, zu maximieren. Genau diese Zeit ist es, die für die Schwimmausbildung wichtig ist und nicht die ausschließliche Bemessung der An- und Abfahrtszeiten.
Auf der Kostenseite erstattet der Landkreis zurzeit etwa 100.000 € an Eintrittsgeldern, Eintrittsgelder, die zum Großteil an Landkreiskommunen als Betreiber der Schwimmbäder gezahlt werden. Betrachten wir das Hallenbad Groß-Zimmern, wo eine Vielzahl unserer Schulen ihren Schwimmunterricht stattfinden lassen: Herr Grimm, der Bürgermeister von Groß-Zimmern, wäre mit Sicherheit nicht erfreut, wenn Herr Fleischmann ihm mitteilen würde, dass alle Schulen ab sofort in ein neues Kreisschwimmbad nach Dieburg gehen sollen. Der Einnahmeausfall für Groß-Zimmern wäre beträchtlich und damit wäre auch der weitere Betrieb seines Hallenbades gefährdet. Wie würde sich ein neues Kreishallenbad aber auf die restlichen Kreiskommunen auswirken? Da der Landkreis als einzige Finanzierungsmöglichkeit die Beteiligung über die Kreiskommunen hat, müsste er sich das benötigte Geld durch eine Erhöhung der Schulumlage beschaffen.
Herr Helfmann, wie würden Sie als Bürgermeister von Eppertshausen eine weitere Erhöhung der Schulumlage empfinden?

Der richtige Weg muss es vielmehr sein, die bestehenden Schwimmbäder durch eine adäquate Kostenerstattung zu unterstützen und die Schwimmzeiten der Kinder zu maximieren. Das Angebot an zur Verfügung stehenden Schwimmbahnen lässt sich dabei leicht über den durch den Kreis gezahlten Eintrittspreis regeln. Der Landkreis könnte darüber hinaus versuchen, auf Gemeinden wie z.B. Groß-Zimmern einzuwirken, ihr Hallenbad nicht für volle 3 Monate im Sommer zu schließen, sondern nur für die Dauer der Schulferien. So könnten den Kindern weitere 6 Wochen mehr Schwimmunterricht angeboten werden. Denn machen wir uns eins klar, die Möglichkeit in einem Freibad als Nichtschwimmer schwimmen zu erlernen ist bei den sehr wechselhaften Sommern bei uns sehr schwer. Das eine Mal ist das Wetter zu kalt, das nächste Mal ist das Becken zu voll.
Zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass alle Vereine die Möglichkeit haben, beim Kreis im Rahmen der Vereinsförderung Investitionszuschüsse für den Bau von Hallen- oder Trainingsbädern zu beantragen. Das Land Hessen bietet darüber hinaus ein extra Förderprogramm für den Bau neuer Schwimmbäder an, welches bedauerlicher Weise jedoch kaum abgerufen wird. Der laufende Betrieb von Vereinsschwimmbädern kann durch den Landkreis durch langfristige Mietvereinbarungen für Bahnen bei einer fairen Kostenerstattung gefördert werden.

Die FDP Fraktion wird daher den CDU Antrag ablehnen und bittet um Unterstützung für den Änderungsantrag der Koalition!
[Schulpolitischer Sprecher Ingo Jeromin in der Kreistagssitzung am 1.11.2017]