Achilles: Gebührenhaushalt kein Selbstbedienungsladen

13.02.2017

Der Antrag der Freien Wähler/Piraten rüttelt an meinem Rechtsverständnis, was die Gebührenhaushalte von Kommunen angeht: Sie sind kein Selbstbedienungsladen! Und es handelt sich auch nicht um Bußgelder, die dann dem einen oder anderen wohltätigen Zweck zugeführt werden könnten.

Wir sind im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2014 vom RP  aufgefordert worden, alle Satzungen und Richtlinien so zu überarbeiten, dass der Kostendeckungsgrad erhöht wird. Dies ist mit der Neufassung der Bauaufsichtsgebührensatzung  dann am 1.03.2015  auch vom Kreistag so beschlossen worden.

Wenn nun die FW/PP-Fraktion davon ausgeht, dass willkürlich Gebührentreiberei vollzogen wird, indem der Ermessensspielraum der Bauaufsicht bis ins Unangemessene ausgenutzt wird, so sollten hier zunächst Verfehlungen des Amtes über Beschwerden oder Einsprüche nachgewiesen werden. Als Mitglied des Anhörungsausschusses sind mir zumindest keine Fälle bekannt geworden. Ich gehe deshalb davon aus, dass der Ermessensspielraum bei der Beurteilung einer Befreiung oder ihrer Versagung nachvollziehbar ist und letztlich durch Verhandlungen mit der Behörde meist ein Einvernehmen hergestellt werden kann.

Was aber m.E. überhaupt nicht geht, dass Einnahmen aus Gebühren nicht zur Deckung des Verwaltungsaufwandes verwendet werden, sondern nun nach Gutsherrenart an bedürftige oder wohlwollende Gemeinden – oder Einzelpersonen?? – großzügig verteilt werden. Die Unterdeckung des Produkts 100101 – Bauaufsicht – im Kreishaushalt müsste über die Kreisumlage dann von allen Kommunen wieder ausgeglichen werden.

Das erklären Sie mal Ihren Wählern!

 

[KT Sitzung am 13.02.2017 – TOP 19 – Zweckorientierung bauaufsichtlicher Einnahmen

FW/PP-Antrag DS 0615-2017 – Stellungnahme Achilles, FDP-Fraktion]